Schönheitsreparaturen: Neues Urteil

Mit dem Urteil vom 8. Juli 2020 hat der Bundesgerichtshof erneut über Mieter- und Vermieterpflichten im Rahmen der Durchführung von Schönheitsreparaturen bei Überlassung einer unrenovierten Wohnung entschieden. Danach kann der Vermieter zur Renovierung der Wohnung verpflichtet sein, allerdings muss sich der Mieter gegebenenfalls an den Kosten hierfür beteiligen.