Inanspruchnahme der Mietsicherheit
Der BGH hat mit Urteil vom 28. Oktober 2020 (Az. VIII ZR 230/19) entschieden, dass der Vermieter berechtigt ist, sich nach Beendigung des Mietverhältnisses aus einer gewährten Barkaution durch Aufrechnung hinsichtlich aus dem Mietverhältnis stammender Forderungen zu befriedigen, auch wenn diese streitig sind. Das Urteil bestätigt die vorangegangene Senatsrechtsprechung.
Ernennung zum Prüfer
Dr. Anja Disput und Dr. Oliver M. Hübner wurden von Frau Staatsministerin Kühne-Hörmann mit Wirkung zum 1. Oktober 2020 zur Prüferin bzw. zum Prüfer in der zweiten juristischen Staatsprüfung berufen.
Schriftform: auch Nebenabreden bedürfen der Schriftform
Das OLG München hat mit Urteil vom 6. August 2020 über die Schriftformbedürftigkeit von Abreden im Zusammenhang von Um- und Ausbauten entschieden. Im vorliegenden Fall hatte der Vermieter Außenrollos entfernt und dem Mieter dafür die Anbringung von Innenrollos angeboten, da er die Neuanbringung der Außenrollos aus Kostengründen nicht mehr vornehmen wollte. Der Mieter machte von…