Inanspruchnahme der Mietsicherheit

Der BGH hat mit Urteil vom 28. Oktober 2020 (Az. VIII ZR 230/19) entschieden, dass der  Vermieter  berechtigt ist, sich  nach  Beendigung  des  Mietverhältnisses  aus  einer gewährten Barkaution durch Aufrechnung hinsichtlich aus dem Mietverhältnis stammender Forderungen zu befriedigen, auch wenn diese streitig sind. Das Urteil bestätigt die vorangegangene Senatsrechtsprechung.